Was
ist Reha-Sport?
Reha-Sport
bietet die Möglichkeit gemeinsam
mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport
die Bewegungsfähigkeit, Ausdauer und Kraft zu
verbessern, den Verlauf
von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am
gesellschaftlichen
Leben aktiv teilzunehmen. Reha-Sport
wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen ein und
kommt
grundsätzlich für alle
Menschen mit oder
mit drohender Behinderung, sowie chronisch Kranken in Frage.
Reha-Sport ist
auf Art und Schwere der
Einschränkungen und dem körperlichen Allgemeinzustand
der Betroffenen
abgestimmt. Die gesetzlich definierten Leistungen
„Rehabilitationssport“ bieten
der Deutschen Behinderten Sportverband (DBS) und seine
Landesverbände über ihre
Vereine in nach bundeseinheitlichen Kriterien speziell anerkannten
Gruppen an.
Die Qualität wird durch betreuende Ärzte und
Qualifizierte Übungsleiter/innen
sichergestellt.
Ziel
ist es,
Ausdauer,
Kraft, Koordination
Beweglichkeit zu verbessern. Hilfe zur Selbsthilfe zu geben,
Selbstvertrauen zu
stärken und Patienten zu einem dauerhaften Training zu
führen.
Entstehen
Kosten durch die Teilnahme am
Reha-Sport?
Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Reha-Sport betreiben möchten eine von Ihrer Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie. Ein Ziel des Reha-Sports ist es , die Teilnehmer/innen an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. So kann auch während dem Verordnungszeitraums freiwillig eine Mitgliedschaft im Verein geschlossen werden, mit der Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können.
Was
müssen Sie tun?
(Wegweiser zum Reha-Sport im PDF-Format,
herausgegeben vom DeutschenBehindertenSportverband)
1.) Ihr
behandelnder Arzt füllt das Formular
„Muster“ 56 mit Ihnen aus, (das gibt’s
bei Ihrem Arzt und bei Ihrer
Krankenkasse).
2.) Das
ausgefüllte Formular reichen Sie zur
Genehmigung (Kostenübernahme) bei Ihrer Krankenkasse ein.
3.) Mit der
genehmigten Verordnung gehen Sie
zu dem Verein bei dem Sie Reha-Sport betreiben möchten.